Marketingbegriffe auf Katzenfutter


Marketingbegriffe auf Katzenfutter – was sie wirklich bedeuten

Auf der Vorderseite von Katzenfutter-Verpackungen finden sich oft große Schriftzüge wie „mit Huhn“, „reich an Lachs“ oder „Rind-Menü“. Diese Angaben wirken für viele Käufer sehr eindeutig, sind aber tatsächlich genau geregelt.

In der Europäischen Union gibt es klare Vorgaben dafür, wann solche Begriffe verwendet werden dürfen. Diese Regeln sorgen dafür, dass bestimmte Bezeichnungen immer mit einem Mindestanteil eines Zutatenbestandteils verbunden sind.

Ein sehr häufiges Beispiel ist die Angabe „mit Huhn“. Diese Formulierung bedeutet, dass mindestens 4 Prozent Huhn im Futter enthalten sein müssen. Der restliche Anteil der tierischen Bestandteile kann aus anderen Fleischsorten oder tierischen Nebenerzeugnissen bestehen.


Etwas anders ist die Formulierung „reich an Huhn“. In diesem Fall muss der Anteil der genannten Zutat mindestens 14 Prozent betragen.

Auch Begriffe wie „Huhn-Menü“, „Huhn-Dinner“ oder „Huhn-Paté“ sind geregelt. Hier muss der Anteil der genannten Zutat in der Regel mindestens 26 Prozent betragen.

Noch eine Stufe darüber liegt die Angabe „Huhn“ oder „100 % Huhn“ im Produktnamen. In solchen Fällen muss ein sehr großer Anteil der genannten Zutat enthalten sein, meist etwa 70 Prozent oder mehr.


Diese Regeln gelten nicht nur für Huhn, sondern auch für andere Zutaten wie Rind, Lachs oder Thunfisch.

Für Katzenhalter bedeutet das: Die Vorderseite der Verpackung dient in erster Linie der Werbung. Sie kann Hinweise auf einzelne Zutaten geben, sagt aber oft wenig über die gesamte Zusammensetzung des Futters aus.

Wer wissen möchte, was wirklich im Futter steckt, sollte deshalb immer einen Blick auf die Zusammensetzung und die analytischen Bestandteile auf der Rückseite der Verpackung werfen.