Futtermittelkennzeichnung in Europa
Die gesetzlichen Grundlagen der Futtermittelkennzeichnung in Europa
Die Angaben auf einer Katzenfutter-Verpackung sind nicht einfach frei erfunden. Hersteller dürfen nicht beliebig auf die Verpackung schreiben, was sie möchten. In Europa gibt es klare gesetzliche Regeln dafür, welche Informationen auf einem Futtermittel stehen müssen.
Eine wichtige Grundlage ist die EU-Verordnung über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln. Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass Futtermittel sicher sind und dass Käufer nicht durch irreführende Angaben getäuscht werden. Deshalb müssen bestimmte Informationen immer auf der Verpackung stehen.
Dazu gehören zum Beispiel:
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die Bezeichnung des Futters
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die Tierart, für die es bestimmt ist
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die Zusammensetzung der Zutaten
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die analytischen Bestandteile wie Rohprotein oder Rohfett
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die enthaltenen Zusatzstoffe
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Fütterungsempfehlungen
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Name und Anschrift des Herstellers
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Mindesthaltbarkeitsdatum
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Partienummer zur Rückverfolgung
Diese Angaben wirken auf den ersten Blick ziemlich technisch. Sie erfüllen jedoch einen wichtigen Zweck: Sie sorgen dafür, dass Futtermittel vergleichbar sind und dass Käufer nachvollziehen können, was in einem Produkt enthalten ist.
Ein wichtiger Punkt ist außerdem die Unterscheidung zwischen verschiedenen Futtermittelarten.
Alleinfuttermittel sind so zusammengesetzt, dass sie bei ausschließlicher Fütterung den gesamten Nährstoffbedarf einer gesunden Katze decken sollen.
Ergänzungsfuttermittel enthalten dagegen nicht alle notwendigen Nährstoffe. Sie sind dafür gedacht, nur zusammen mit anderen Futtermitteln gegeben zu werden.
Daneben gibt es auch Einzelfuttermittel, also Produkte, die im Wesentlichen aus einem einzigen Rohstoff bestehen, zum Beispiel reines Trockenfleisch oder Fischöl.
Für Katzenhalter ist diese Unterscheidung wichtig, weil sie zeigt, ob ein Futter grundsätzlich als vollständige Ernährung gedacht ist oder nur als Ergänzung.